Deutsch-Polnisches Jugendwerk – Projektförderung
Fördert deutsch-polnische (und trilaterale) Jugendbegegnungen, schulische und außerschulische Austausche, Erinnerungsprojekte („Wege zur Erinnerung“) und Kleinprojekte – geeignet auch für Theater-, Musik- oder Kunstbegegnungen junger Menschen.
- Fördergeber
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
- Ebene
- Fonds
- Gebiet
- Deutschland und Polen (auch trilaterale Projekte, z. B. mit der Ukraine)
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsberechtigt
- Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Schulen und Kitas
- Sparten
- Kulturelle Bildung, spartenübergreifende Projekte, Soziokultur
- Gefördert werden
- Austausch und Reisen, Vermittlung und Bildung
- Rhythmus
- Antrag jederzeit möglich
Worauf achten
Polnischer Partner Pflicht. Nicht gefördert: Projekte mit Teilnehmenden aus vier oder mehr Ländern, Bau/Investitionen, Personalkosten, touristische Fahrten. Förderrichtlinien und Fördersätze 2026/2027 als PDF auf der DPJW-Seite; Antrag online (OASE). Ansprechpartner außerschulisch: Büro Potsdam. Mit anderen Mitteln meist kombinierbar.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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Förderung für Kulturelle Bildung · Förderung für spartenübergreifende Projekte · Förderung für Soziokultur