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Förderung von Projekten aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Antragjederzeit

Projektförderung für Vereine, Verbände, GmbHs und GbRs, die die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft stärken und vernetzen – etwa durch Workshops, Festivals, Messeauftritte oder Markterschließung.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
mind. 10 % Eigenmittel in bar; Anteilfinanzierung i. d. R. bis 50 %
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen
Sparten
Design und Architektur, Games, Film und Medien, Musik, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Festivals und Veranstaltungen, Projekte und Produktionen, Austausch und Reisen
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Wirtschaftliche Ausrichtung nötig: Projekte, die vor allem einzelne Künstler:innen oder Kultureinrichtungen unterstützen, sind ausgeschlossen. Bagatellgrenze 5.000 €, i. d. R. De-minimis-Beihilfe. Beratung durch bayern design und das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft; Bescheide über die Regierung von Mittelfranken. Kein Beginn vor Bewilligung. Richtlinie gilt bis 31.12.2027.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Link.

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