Fellowship-Programm Weltoffenes Berlin
Fristbeim Fördergeber
Berliner Kultureinrichtungen beantragen bis zu einjährige Fellowships für Kunst- und Kulturschaffende, die ihr Land wegen Bedrohung oder politischer Lage verlassen haben. Gefördert werden bis 2.500 € monatlich, davon mindestens 2.000 € für den Fellow.
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Berlin
- Förderart
- Stipendium
- Fördersumme
- bis 30.000 €
- Antragsberechtigt
- Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen
- Sparten
- spartenübergreifende Projekte
- Gefördert werden
- Stipendien und Residenzen
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Antrag stellt die gastgebende Berliner Einrichtung, nicht der Fellow. Runde 2027 endete am 10.9.2026. Anschlussförderung (Extended Fellowship) und Programm für Beratung/Vernetzung transnationaler Kulturschaffender separat.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Antragsberechtigung, Fördersumme.
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