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Fellowship-Programm Weltoffenes Berlin

Fristbeim Fördergeber

Berliner Kultureinrichtungen beantragen bis zu einjährige Fellowships für Kunst- und Kulturschaffende, die ihr Land wegen Bedrohung oder politischer Lage verlassen haben. Gefördert werden bis 2.500 € monatlich, davon mindestens 2.000 € für den Fellow.

Fördergeber
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
Ebene
Land
Gebiet
Berlin
Förderart
Stipendium
Fördersumme
bis 30.000 €
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Stipendien und Residenzen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antrag stellt die gastgebende Berliner Einrichtung, nicht der Fellow. Runde 2027 endete am 10.9.2026. Anschlussförderung (Extended Fellowship) und Programm für Beratung/Vernetzung transnationaler Kulturschaffender separat.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Antragsberechtigung, Fördersumme.

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