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Landesförderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation

Frist15.05.2027

Förderung neuer Ansätze der Kunstvermittlung für alle Generationen (Linie I, ab 2.500 €) sowie dreijährig konzipierter Strukturprojekte mit Fokus auf ländliche Räume (Linie II, ab 20.000 € pro Jahr). Schwerpunkt 2027 ist „Interkulturelle Vielfalt und Integration“.

Fördergeber
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (Abwicklung: Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg / BKG)
Ebene
Land
Gebiet
Brandenburg
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.05.2027 – Zweiter Termin Förderlinie I für Projekte bis 31.12.2027 (Absendedatum im Portal)
Fördersumme
ab 2.500 €
Eigenanteil
i. d. R. mind. 20 % Eigen-/Drittmittel; Linie I ausnahmsweise bis 100 % Förderung (nicht für Gemeinden)
Antragsberechtigt
Kommunen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Kulturelle Bildung, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Vermittlung und Bildung, Strukturförderung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Einzelpersonen nur als Kooperationspartner. Sitz egal, Projekt muss in Brandenburg stattfinden. Online-Antrag über bkg.antraege.online und zusätzlich unterschrieben per Post. Unbare Leistungen zählen nicht als Eigenanteil. Keine Investitionen, reine Aufführungen, reinen Unterricht, Druck-/CD-Kosten, Bewirtung. Termin 15.10.2026 (beide Linien) ist abgelaufen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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